Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Zur Früherkennung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schwarzwildpopulationen sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jägerschaft angewiesen. Jagdausübungsberechtigte sind durch das Tiergesundheitsgesetz und die Schweinepest-Monitoring-Verordnung rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen.
Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft. Jagdausübungsberechtigte können für die Meldung und Beprobung von Fallwild und Unfallwild eine Prämie von 50,-€ je Probe erhalten. Tupfer und Verpackungsmaterial für die Probenahme sowie Informationsmaterial sind beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhältlich.
Fachdienst Veterinärdienst:
Telefon: 03491/479-303, -304, – 305
Fax: 03491/479-302
E-Mail:
Außerhalb der Dienstzeit über Leitstelle: 03491/19222
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